Beratung und Vertretung zu
Erbrecht und Nachlassfragen
Wir beraten Sie individuell in allen Bereichen des Erbrecht und entwerfen
entsprechend Ihrer Interessen Ihre Verfügungen, Ihr Testament und
Ihren Erbvertrag.
Wir beraten und begleiten Sie ebenso nach Eintritt eines Erbfalls.
Insbesondere erhalten Sie Rechtsberatung
und gegebenenfalls anwaltliche Wahrnehmung Ihrer Interessen auf den Gebieten
- Gestaltung und Errichtung von Testament und
Erbvertrag
- Patientenverfügung
- Rechte und Pflichten der Erben
- Haftung der Erben / Erbengemeinschaft
- Durchsetzung des Pflichtteils, Pflichtteilsergänzungsanspruch
- Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung
- Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
- Unternehmensnachfolge
- Vermächtnis, Schenkung
- Stiftungsberatung und Stiftungsgründung.
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Informations- und
Beratungsgespräch zum Erbrecht
Wir bieten Ihnen
für Ihre Fragen zu einer ersten Klärung Ihrer Situation, Ihrer
Chancen und Ihrer Risiken und dabei insbesondere auch im
Hinblick auf die zu beachtenden Formen und etwaige Fristen ein
Beratungsgespräch in der Kanzlei im Zeitumfang von ca. einer
Stunde für ein
Pauschalhonorar
von 297,50 EURO
(Netto 250,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer 47,50 EUR = 297,50 EUR) an.