|
Beratung und Vertretung
Im Recht der
Informationstechnologien (IT-/EDV-Recht) beraten wir
Sie und vertreten Ihre Interessen im Zusammenhang mit
IT-Recht, Lizenzrecht, Vertragsrecht (Konzeption, Erstellung, Pflege oder Erwerb
beziehungsweise Vertrieb und Überlassung von Software und
Hardware), zu Gewährleistung und Produkthaftung, zu
Kommunikation und Datenübertragung (Sicherheit, Digitale
Signatur) sowie zu den Besonderheiten im Internet (Internetauktion und Onlinekauf).
Dabei berücksichtigen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen
<Details>
sowie die Entwicklungen bei den internetfähigen Dienstleistungen der Bundesverwaltung
<Details>.
Informations- und Beratungsgespräch
Wir bieten Ihnen zu einer
ersten Klärung Ihrer Rechtsposition im
Zusammenhang mit Rechtsfragen aus der Informationstechnik oder
Geschäften des Internets ein Beratungsgespräch in der Kanzlei
im Zeitumfang von ca. einer Stunde für ein
Pauschalhonorar von 226,10
EURO
(Netto 190,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer 36,10 EUR = 226,10 EUR) an.
|
|