Das gemeinschaftliche Eigentum und
dessen ordnungsgemäße Verwaltung werfen eine Vielzahl rechtlicher
Probleme auf, welche sich
von der Beschlussfassung in der
Eigentümerversammlung
bis hin zur möglichen Zwangsverwaltung von Wohnungseigentum
gegenüber säumigen Wohnungseigentümern
erstrecken.
Wir beraten und begleiten Sie qualifiziert und
verbindlich in allen Fragen der gemeinschaftlichen Verwaltung
(Hausgelder, Jahresabrechnungen), zur Gültigkeit von Beschlüssen der
Eigentümerversammlung (Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen)
bis zur gerichtlichen Anfechtung von Beschlüssen unter
Berücksichtigung der besonderen Formen und Fristen der
Beschlussanfechtung.