Gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten
sind für Wohnungs- und Grundeigentümer Anträge der Gläubiger auf
Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung - wenn auch nur vorübergehend,
z.B. im Rahmen einer Umfinanzierung - oftmals unvermeidbar.
Umgekehrt sind - insbesondere für Hausverwaltungen - entsprechende
Anträge häufig das einzige Mittel, um langfristige Hausgeldrückstände zu
Lasten der Eigentümergemeinschaft abzuwenden. In diesem Zusammenhang haben die jüngsten
Gesetzesänderungen im Rahmen der WEG-Reform zu einer stärkeren
Bevorrechtigung der Gemeinschaft geführt, was die Attraktivität eines
Antrags auf Zwangsverwaltung der betroffenen Wohnung weiter gestärkt
hat.
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sind, stehen wir Ihnen durch qualifizierte Beratung und kompetente
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Rechtsmittel und erfolgreiche Verfahrensstrategien.