Beratung und Vertretung im Zivilrecht und Vertragsrecht
Die Beratung und Vertretung im Zivilrecht
betrifft den Entwurf und die Verhandlung von Vereinbarungen sowie die Prüfung und Anpassung von
Verträgen.
Im Konfliktfalle übernehmen wir die Vertretung zur außergerichtlichen und
gerichtlichen Durchsetzung der Vertragsvereinbarungen (wie etwa zu Kaufpreis / Vergütung,
Gewährleistung, Mängelansprüche, Regress, Vertragsbeendigung, Vertragsstrafe)
sowie den Forderungseinzug.
Bei den hier bearbeiteten Vertragsgegenständen
im allgemeinen Zivilrecht geht es insbesondere
um
- Kaufvertrag / Leasingvertrag
- Werkvertrag / Werkliefervertrag /
Dienstvertrag
- Darlehensvertrag /
Finanzierungsvertrag
- Mietvertrag / Pachtvertrag
- Maklervertrag / Nachweis- und
Vermittlungsvertrag
- Forderungsmanagement, insb. Sicherung,
Geltendmachung und Einzug
einschl.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung.
Zur Wahrung der Mandanteninteressen in Eilfällen
kommt der einstweilige Rechtsschutz (§§ 916-945 ZivilProzessOrdnung) in
Betracht. Hier geht es um vorläufigen Rechtsschutz, für den konkret
Arrest oder einstweilige Verfügung zum Einsatz kommt.