I.
Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht.
Wir beraten und begleiten Sie individuell bei der Vorbereitung und der Durchführung
von arbeitsrechtlichen Vorhaben und Verhandlungen sowie dazu bei der
Gestaltung und Prüfung der arbeitsrechtlichen Verträge.
Unser anwaltliches Beratungs- und
Vertretungsangebot betrifft insbesondere das Arbeitsvertragsrecht (Formen der
Anstellung, der Regelungen zur Ausgestaltung oder zur Änderung oder Beendigung / Aufhebung /
Entlassung / Kündigung
des Arbeitsverhältnisses), das
Betriebsverfassungsrecht und das Tarifvertragsrecht (Formen der Mitwirkung
in Mitbestimmung
oder Betriebsvereinbarung) als auch die Tätigkeit im Zusammenhang mit
einer Einigungsstelle oder beim Interessenausgleichs- und
Sozialplanverfahren.
Primär hat unsere Beratung und Vertretung den Anspruch der Vermeidung von
gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Sind Streitfälle zwischen Arbeitnehmern oder dem Betriebsrat
und dem Arbeitgeber aber nicht zu vermeiden, so vertreten wir Sie
bundesweit vor den
Arbeitsgerichten und den Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
Insbesondere bieten wir Ihnen die Prüfung, Beratung
und Gestaltung zu
- Arbeitsvertrag, Anstellungsvertrag
- Leitende Anstellung, Prokurist, Geschäftsführeranstellung,
- Änderungskündigung, Entlassung, Kündigung, Aufhebung, Abwicklung
- Abfindungsvereinbarung, Altersteilzeit
- Gerichtliche Vertretung, insbesondere auch spezialisiert für die
Berufungsinstanz
- Betriebsübergang, Transfergesellschaft
- Vergütungsmodelle und Bonus, Optionen, Provision, Tantieme,
Sonderleistung
- Urlaubsrecht, Freistellung, Zeugnis
- Wettbewerbsverbot, Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
- Betriebsordnung, Betriebsvereinbarung
- Tarifrecht, Betriebsverfassungsrecht
- Sozialplan und Interessenausgleich
sowie
- Vertrag für Freie Mitarbeit
- Scheinselbständigkeit
- Dienstvertrag, Handelsvertreter
- Dienstvertrag und Werkleistung innerhalb der
EU gem. Dienstleistungs- und
Niederlassungsfreiheit
und in Drittländern (Entsendung) .
II. Beratung und Vertretung bei
Restrukturierung im Arbeitsrecht und zur betrieblichen Altersversorgung.
Besondere Bedeutung hat hier die
strategische und gestaltende Beratung in allen arbeitsrechtlichen
Fragen
1. bei
Unternehmenskäufen, Umstrukturierungen, Betriebsübergängen und
Vorhaben zur Änderung der Arbeitsbedingungen und Entlassungen, sowie
2. die Beratung im Zusammenhang mit
arbeitsrechtlichen Fragen der
betrieblichen Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung (bAV),
insbesondere im Zusammenhang mit Vorhaben der Prüfung und Restrukturierung von
Zusagen an Mitarbeiter und an Gesellschafter-Geschäftsführer.
III. Prozessvertretung.
In Streitfällen zwischen
dem Unternehmen und den Arbeitnehmern oder dem Betriebsrat beraten und vertreten wir laufend
bundesweit vor den
Arbeitsgerichten und den Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Einen
besonderen Schwerpunkt bildet dabei die Übernahme von Berufungsverfahren
vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht in Frankfurt und der Revision
beziehungsweise Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht
in Erfurt.