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1.
Beratung und Vertretung
Im Steuerrecht bilden
die Schwerpunkte
unserer
Spezialisierung zur Gestaltung und Interessenvertretung die
Komplexe einerseits der sog. verdeckten
Gewinnausschüttung (vGA), z.B. wegen Unangemessenheit bei
Geschäftsführergehalt, Pensionszusage, Tantieme, Forderungsverzicht und andererseits der
sog.
verdeckten Einlage sowie die Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit
sog. Domizilgesellschaften.
Wir sind stets bemüht, unsere Beratung individuell mit dem Ziel der nach Ihren Verhältnissen steuerlich günstigsten Gestaltung und Durchführung
Ihrer Vorhaben auszurichten.
Und im Streitfall mit den Finanzbehörden
übernehmen
wir im finanzbehördlichen Verfahren und im finanzgerichtlichen Prozess
bundesweit die
Vertretung Ihrer Interessen.
2.
Steuerstrafrecht
Einen weiteren Schwerpunkt bildet hier die Spezialisierung in Steuerbußgeld- und
Steuerstrafsachen.
Wir beraten und vertreten insbesondere
im Zusammenhang mit dem Vorwurf
- unrichtiger oder unvollständiger
Steuererklärungen, z.B. bezüglich
Zinseinkünften und sonstigen Kapitaleinkünften aus europäischen Bankverbindungen (wie Lichtenstein, Luxemburg, Österreich, Schweiz)
sowie
- unrichtiger oder unvollständiger
Erklärung gewerblicher oder freiberuflicher
Betriebseinnahmen beziehungsweise Betriebsausgaben.
Wir beraten Sie zu den Ermittlungsmöglichkeiten
und zu den Informationspflichten gegenüber den Finanzbehörden und
deren
Ermittlungsstellen sowie zu der so genannten Selbstanzeige.
Im Verfahren beraten
wir Sie zu den Sanktionen und Möglichkeiten der Verfahrensbeendigung
(Einstellung, Strafbefehl, Haft-/Bewährungs- und Geldstrafe, steuerliche Folgen) und
vertreten Sie bis zur steuerstrafrechtlichen und steuerrechtlichen Erledigung
des Verfahrens.
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